Wie das II. Vatikanum die Identität der Kirche Jesu Christi mit der Römischen Kirche aufhebt.

Dr. Wolfgang Schüler

kart., 276 Seiten

Bobingen (Sarto) 2015

Es gibt im Textcorpus des jüngsten Pastoralkonzils (1962-1965) einen Satz, über den in nachkonziliarer Zeit so viel Tinte geflossen ist wie über keinen anderen. Es handelt sich um den subsistit-in-Satz aus Art. 8 der Kirchenkonstitution, Lumen gentium, der aus zwei Teilen besteht. Der Vordersatz weicht von der Lehre der katholischen Kirche ab, indem er nicht mehr mit ihrer gesamten Tradition sagt, daß die Kirche Christi die katholische Kirche ist (est), sondern nur noch, daß die Kirche Christi in der katholischen Kirche verwirklicht ist bzw. in ihr existiert (subsistit in). Diese Veränderung des Selbstverständnisses der Kirche hat eine Flut von Veröffentlichungen hervorgerufen, die in dieser Veränderung fast alle eine Selbstrelativierung der katholischen Kirche sehen. Im Zentrum vieler Veröffentlichungen steht der Nachsatz. Er behauptet, daß es auch in den anderen christlichen Konfessionen viele „kirchliche Elemente“ gibt, um so die Tür für eine neue Lehre zu öffnen: daß es nämlich gnadenbringende Teilverwirklichungen der Kirche Jesu Christi auch außerhalb der Römischen Kirche gibt. Diese neue Begrifflichkeit von den „kirchlichen Elementen“ bildet die Grundlage der sogenannten Elemente-Ekklesiologie des Konzils, die die schwerwiegendsten Folgen hatte und sie immer noch hat, nicht nur in der Theologie, auch in der Moral. In diesem Buch werden Vordersatz und Nachsatz untersucht, einer eingehenden Kritik unterzogen und ihr Zusammenhang aufgezeigt, wobei die Elemente-Ekklesiologie im Mittelpunkt der Ausführungen steht. Die aktuelle Folge sieht man in der Diskussion um die jüngste Bischofssynode (2014): „Auf dem Boden seiner falschen Elemente-Ekklesiologie gelangt das Konzil in zwei Schritten zu seinem Ökumenismus. Erstens behauptet es, daß in den anderen christlichen Gemeinschaften identische Teile der als teilbar verstandenen katholischen Kirche vorhanden seien, und zweitens wertet das Konzil, in Art. 3 des Ökumenismusdekrets, diese angeblich identischen Teile so hoch, daß es diesen Gemeinschaften irrigerweise eine Heilsmittlerschaft zuerkennt, die nach der traditionellen Lehre nur die katholische Kirche besitzt. Diese These von angeblich bestehenden Gemeinsamkeiten überträgt nun Kardinal Kasper auf die Ehemoral und behauptet: Die sakramental geschlossene Ehe besteht aus Elementen, aus Teilen, und von der Gesamtheit dieser Teile sind bedeutende Teile auch in der bürgerlichen Ehe vorhanden, weshalb beide Formen der Ehe, nach der Ansicht des Kardinals, erhebliche Gemeinsamkeiten aufweisen.“ (Dr. Wolfgang Schüler)